13. August 2021
  • Männer starten gegen Dobberkau in die neue Saison (aktuelle Covid-Hinweise)
Die Kreisoberliga startet in die neue Spielzeit 21/22 und den Anfang macht heute der SV Grün-Weiß Staffelde, der auf heimischen Geläuf den SV Blau-Gelb Goldbeck empfängt. Am Samstag wird es dann auch für unsere Männer ernst. Sie treffen 15 Uhr auf dem Sportplatz Mühlenholz auf die Preußen aus Dobberkau. Aufgrund der suboptimalen Vorbereitung und den damit verbundenen Testspielergebnissen ist es schwierig den aktuellen Leistungsstand der Lindholz-Elf einzuschätzen. Zumal Trainer Lindholz verletzungsbedingt auf einige wichtige Akteure verzichten muss. Besonders bitter ist hier der Ausfall von Thomas Dreisow, der sich im letzten Testspiel die Achillessehne riss und damit für längere Zeit nicht mehr zur Verfügung steht.
Bei Dobberkau gab es in der Vorbereitung aber ebenfalls Licht und Schatten. Gegen den Möringer SV aus der Landesklasse landeten die Preußen einen 1:3 Erfolg, mussten aber zuletzt gegen den Kreisligisten der SpG Schinner SV/ Möringen II eine 2:1 Niederlage einstecken. Es wird also spannend zu sehen sein, wie sich beide Mannschaften am Samstag präsentieren und in die neue Saison starten werden.
 
Covid-Hinweise für Zuschauer (GGG)
Aufgrund der gestiegenen Corona-Inzidenz hat der Landkreis Stendal gemäß der 14. Eindämmungsverordnung, seine Rechtsverordnung vom 4. August 2021 zur Abweichung hinsichtlich der Testpflicht, welche auch den Fußballsport betrafen, wieder aufgehoben. Da sich die Sachlage nun mindestens bis zum kommenden Wochenende nicht verändern wird und somit wieder uneingeschränkt die Regelungen aus der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gelten, möchten wir über die nun geltenden Regelungen insbesondere bei der Austragung von Fußballspielen hinweisen.

Gemäß §11 Absatz 1 Nr. 3 der 14. Eindämmungsverordnung darf nunmehr nur Zugang zur Sportstätte für Wettkampfbetrieb erhalten, wer gegen den Corona-Erreger vollständig geimpft, davon genesen (positiver PCR-Test mind. 28 Tage, max. 6 Monate) oder einen Schnelltest, welcher maximal 24 Stunden alt ist, vorweisen kann (Personen unter 18 Jahren sind gemäß §2 Absatz 2 Nr. 1 von der Testpflicht befreit). Dies gilt nun auch wieder für Zuschauer!

Die nach §16 Absatz 3 Nr. 7 der Eindämmungsverordnung ermöglichten Lockerungen bei einer mind. zehntägigen Inzidenz von unter 35 je 100.000 Einwohner in sieben Tagen, welche die Testpflicht für Zuschauer im Wettkampfbetrieb aussetzte, gilt nun nach verpflichtender Aufhebung durch den Landkreis Stendal im gesamten Kreisgebiet nicht mehr.